Astrid Richter
Sachverständige Immobilienbewertung Gutachten Sachverständige
Ertragsvervielfältiger Sachverständiger Erbbaurecht Bewertung
Erbbaurechtsbewertung bebaute Grunddienstbarkeiten unbebaute beschränkt
persönliche Dienstbarkeit unbebaut Erbbaurechtsverordnung bebaut Nießbrauch
Grundstück Leitungsrecht Grundstücke Leitungsrechte Grundstücksbewertung
Wegerecht Zertifizierung Wegerechte zertifiziert Baulast zertifizierte
Baulasten Immobilie Grundbuch Immobilien Grundbucheintrag Hausankauf Wertermittlung
Hausverkauf Wertermittlungsverfahren Immobilie Wertermittlungspraxis
Immobilienwert Gutachter Immobilienwerte Gutachtenerstellung Immobilienverkauf
gutachterliche Tätigkeit Immobilienankauf gutachterlich Immobilienkauf
Bewertung Boden bewertend Bodenwert bewerten Bodenwerte Investitionsrechnung
baureifes Land Investitionsüberlegungen Bauland Ankauf Bauerwartungsland
Verkauf Rohbauland ankaufen Agrarland verkaufen Agrarfläche WertV Agrarflächen
WertR TÜV Wertermittlungsverordnung TÜV-Akademie Wertermittlungsrichtlinien
TÜV-Akademie Rheinland empirische Untersuchung Ertragswertverfahren
anzuwendende Sachwertverfahren anzuwenden Vergleichswertverfahren Köln
normierte Verfahren Bonn Renditeprognose Bornheim Renditeprognosen Siegburg
Rohertrag Troisdorf Reinertrag Brühl Überschüsse Alfter Bodenwertverzinsung
Köln/Bonn Vervielfältiger Raum Köln/Bonn Liegenschaftszinssatz Region Köln/Bonn
Barwert Rheinland Abzinsung FWI abgezinst Sachverständige für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständige für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger Köln Sachverständiger
Köln/Bonn Sachverständiger Bornheim Sachverständiger Brühl Sachveständiger
Siegburg Sachverständiger Troisdorf Sachverständiger Bergisch Gladbach
Sachveständiger Leverkusen Sachverständiger Hennef Sachverständiger Euskirchen
Sachverständiger Weilerswist Sachverständiger Königswinter Sachverständiger Bad
Honnef Sachverständiger Swisttal Sachverständiger Meckenheim Sachverständiger
Rheinbach Sachverständige Köln Sachverständige Köln/Bonn Sachverständige
Bornheim Sachverständige Brühl Sachveständige Siegburg Sachverständige
Troisdorf Sachverständige Bergisch Gladbach Sachveständige Leverkusen
Sachverständige Hennef Sachverständige Euskirchen Sachverständige Weilerswist
Sachverständige Königswinter Sachverständige Bad Honnef Sachverständige
Swisttal Sachverständige Meckenheim Sachverständige Rheinbach Beratung
Verkaufsberatung Projektentwicklung Problemlösung Problemlöser Verkehrswert
BauGB Baugesetzbuch § 194 BauGB § 1 ImmoWertV § 2 ImmoWertV § 3 ImmoWertV § 4
ImmoWertV § 5 ImmoWertV § 6 ImmoWertV § 7 ImmoWertV § 8 ImmoWertV § 9 ImmoWertV
§ 10 ImmoWertV § 11 ImmoWertV § 12 ImmoWertV § 13 ImmoWertV § 14 ImmoWertV § 15
ImmoWertV § 16 ImmoWertV § 17 ImmoWertV § 18 ImmoWertV § 19 ImmoWertV § 20
ImmoWertV § 21 ImmoWertV § 22 ImmoWertV § 23 ImmoWertV § 24 ImmoWertV § 25
ImmoWertV § 26 ImmoWertV § 27 ImmoWertV § 28 ImmoWertV § 29 ImmoWertV § 30
ImmoWertV § 1 WertV § 2 WertV § 3 WertV § 4 WertV § 5 WertV § 6 WertV § 7 WertV
§ 8 WertV § 9 WertV § 10 WertV § 11 WertV § 12 WertV § 13 WertV § 14 WertV § 15
WertV § 16 WertV § 17 WertV § 18 WertV § 19 WertV § 20 WertV § 21 WertV § 22
WertV § 23 WertV § 24 WertV § 25 WertV § 26 WertV § 27 WertV § 28 WertV § 29
WertV § 30 WertV Marktwert market value Beleihungswert Verkehrswertgutachten
Beleihungswertgutachten Qualitätsstichtag Wertermittlungsstichtag Mietwert
Mietwerte Mietwertgutachten
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Dipl.-Ing. Astrid
Richter
Von der IHK Bonn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken
Clausiusstraße 19
53113 Bonn
Tel. 0228/850 78 35
Fax 0228/850 78 36
E-mail:
info@astridrichter.de
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Zur Person
-
Hochschulstudium
Ingenieurhochbau, Abschluss mit Diplom 1988
-
1988 bis 1991 Angestellte
in einem Ingenieurbüro in Berlin als planende Bauingenieurin
-
seit 1992 im
Rhein-Sieg-Kreis und Bonn als Bausachverständige tätig (selbständig)
-
1996 bis 1998 parallel
zur Arbeit als Bausachverständige Tätigkeit als Immobilienmaklerin
-
1998 Abschluss des
staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgangs „Geprüfte
Immobilienmaklerin – IMI“- (Immobilieninstitut in Nürnberg)
-
seit 1998
Sachverständige für Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken
in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis mit mittlerweile über 500 abgeschlossenen
Bewertungen, hauptsächlich im Bonner Bereich
-
seit 2003 Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
-
2007 öffentliche Bestellung
und Vereidigung durch die IHK Bonn/Rhein-Sieg
-
2008 Zertifizierung
durch die DIA
Consulting AG nach DIN EN ISO/IEC 17024
Was zeichnet einen
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus?
Die öffentliche Bestellung
und Vereidigung von sachverständigen Personen gibt es in Deutschland bereits
seit den 60er Jahren. Durch die öffentliche Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung
soll vor allem sicher gestellt werden, dass Gerichten, Behörden, Wirtschaft und
der Allgemeinheit besonders zuverlässige, vertrauenswürdige und auf einem
bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur
Verfügung stehen.
Ein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger zeichnet sich weiterhin durch besondere
Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit aus. Hierauf muss er einen
Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand
dar.
Die öffentliche Bestellung
ist deshalb neben einer eingehenden Überprüfung der besonderen Sachkunde von
zahlreichen weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. persönliche Eignung unter
Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem
Blickwinkel der Öffentlichkeit.
Im Gegensatz zur allgemeinen
Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung
„öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gesetzlich
geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.
Jeder öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige ist laut § 16 der Sachverständigenordnung der
IHK Bonn/Rhein-Sieg verpflichtet, sich im erforderlichen Umfang fortzubilden
und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen (siehe dazu Liste der von
mir besuchten Weiterbildungsmaßnahmen).