Dipl.-Ing. Astrid Richter

Von der IHK Bonn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung

von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Clausiusstraße 19

53113 Bonn

Tel. 0228/850 78 35

Fax  0228/850 78 36

E-mail: info@astridrichter.de

 

 

Zur Person

-          Hochschulstudium Ingenieurhochbau, Abschluss mit Diplom 1988

-          1988 bis 1991 Angestellte in einem Ingenieurbüro in Berlin als planende Bauingenieurin

-          Seit 1992 im Rhein-Sieg-Kreis und Bonn als Bausachverständige tätig (selbständig)

-          1996 bis 1998 parallel zur Arbeit als Bausachverständige Tätigkeit als Immobilienmaklerin

-          1998 Abschluss des staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgangs „Geprüfte Immobilienmaklerin – IMI“- (Immobilieninstitut in Nürnberg)

-          Seit 1998 Sachverständige für Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis mit mittlerweile über 500 abgeschlossenen Bewertungen, hauptsächlich im Bonner Bereich

-          seit 2003 Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

-          2007 öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Bonn/Rhein-Sieg

-          2008 Zertifizierung durch die DIA Consulting AG nach DIN EN ISO/IEC 17024

 

Was zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von sachverständigen Personen gibt es in Deutschland bereits seit den 60er Jahren. Durch die öffentliche Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung soll vor allem sicher gestellt werden, dass Gerichten, Behörden, Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, vertrauenswürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung stehen.

 

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zeichnet sich weiterhin durch besondere Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit aus. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die öffentliche Bestellung ist deshalb neben einer eingehenden Überprüfung der besonderen Sachkunde von zahlreichen weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. persönliche Eignung unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit.

 

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

 

Jeder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist laut § 16 der Sachverständigenordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg verpflichtet, sich im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen (siehe dazu Liste der von mir besuchten Weiterbildungsmaßnahmen).

 

 

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