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Dipl.-Ing. Astrid RichterVon der IHK Bonn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertungvon bebauten und unbebauten Grundstücken
Clausiusstraße 19 53113 Bonn Tel. 0228/850 78 35 Fax 0228/850 78 36 E-mail: info@astridrichter.de |
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Hochschulstudium
Ingenieurhochbau, Abschluss mit Diplom 1988
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1988 bis 1991
Angestellte in einem Ingenieurbüro in Berlin als planende Bauingenieurin
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Seit 1992 im
Rhein-Sieg-Kreis und Bonn als Bausachverständige tätig (selbständig)
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1996 bis 1998 parallel
zur Arbeit als Bausachverständige Tätigkeit als Immobilienmaklerin
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1998 Abschluss des
staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgangs „Geprüfte Immobilienmaklerin
– IMI“- (Immobilieninstitut
in Nürnberg)
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Seit 1998
Sachverständige für Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken
in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis mit mittlerweile über 500 abgeschlossenen
Bewertungen, hauptsächlich im Bonner Bereich
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seit 2003 Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
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2007 öffentliche
Bestellung und Vereidigung durch die IHK
Bonn/Rhein-Sieg
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2008 Zertifizierung
durch die DIA
Consulting AG nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die öffentliche Bestellung
und Vereidigung von sachverständigen Personen gibt es in Deutschland bereits
seit den 60er Jahren. Durch die öffentliche Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung
soll vor allem sicher gestellt werden, dass Gerichten, Behörden, Wirtschaft und
der Allgemeinheit besonders zuverlässige, vertrauenswürdige und auf einem
bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur
Verfügung stehen.
Ein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger zeichnet sich weiterhin durch besondere
Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit aus. Hierauf muss er einen
Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand
dar.
Die öffentliche Bestellung
ist deshalb neben einer eingehenden Überprüfung der besonderen Sachkunde von
zahlreichen weiteren Voraussetzungen abhängig, z.B. persönliche Eignung unter
Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem
Blickwinkel der Öffentlichkeit.
Im Gegensatz zur allgemeinen
Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung
„öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gesetzlich
geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.
Jeder öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige ist laut § 16 der Sachverständigenordnung der
IHK Bonn/Rhein-Sieg verpflichtet, sich im erforderlichen Umfang fortzubilden
und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen (siehe dazu Liste der von
mir besuchten Weiterbildungsmaßnahmen).