Astrid Richter
Sachverständige Immobilienbewertung Gutachten Sachverständige
Ertragsvervielfältiger Sachverständiger Erbbaurecht Bewertung
Erbbaurechtsbewertung bebaute Grunddienstbarkeiten unbebaute beschränkt
persönliche Dienstbarkeit unbebaut Erbbaurechtsverordnung bebaut Nießbrauch Grundstück
Leitungsrecht Grundstücke Leitungsrechte Grundstücksbewertung Wegerecht
Zertifizierung Wegerechte zertifiziert Baulast zertifizierte Baulasten
Immobilie Grundbuch Immobilien Grundbucheintrag Hausankauf Wertermittlung
Hausverkauf Wertermittlungsverfahren Immobilie Wertermittlungspraxis
Immobilienwert Gutachter Immobilienwerte Gutachtenerstellung Immobilienverkauf
gutachterliche Tätigkeit Immobilienankauf gutachterlich Immobilienkauf
Bewertung Boden bewertend Bodenwert bewerten Bodenwerte Investitionsrechnung
baureifes Land Investitionsüberlegungen Bauland Ankauf Bauerwartungsland
Verkauf Rohbauland ankaufen Agrarland verkaufen Agrarfläche WertV Agrarflächen
WertR TÜV Wertermittlungsverordnung TÜV-Akademie Wertermittlungsrichtlinien
TÜV-Akademie Rheinland empirische Untersuchung Ertragswertverfahren
anzuwendende Sachwertverfahren anzuwenden Vergleichswertverfahren Köln
normierte Verfahren Bonn Renditeprognose Bornheim Renditeprognosen Siegburg
Rohertrag Troisdorf Reinertrag Brühl Überschüsse Alfter Bodenwertverzinsung
Köln/Bonn Vervielfältiger Raum Köln/Bonn Liegenschaftszinssatz Region Köln/Bonn
Barwert Rheinland Abzinsung FWI abgezinst Sachverständige für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger für die Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken Sachverständige für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken Sachverständiger Köln Sachverständiger Köln/Bonn
Sachverständiger Bornheim Sachverständiger Brühl Sachveständiger Siegburg
Sachverständiger Troisdorf Sachverständiger Bergisch Gladbach Sachveständiger
Leverkusen Sachverständiger Hennef Sachverständiger Euskirchen Sachverständiger
Weilerswist Sachverständiger Königswinter Sachverständiger Bad Honnef
Sachverständiger Swisttal Sachverständiger Meckenheim Sachverständiger
Rheinbach Sachverständige Köln Sachverständige Köln/Bonn Sachverständige
Bornheim Sachverständige Brühl Sachveständige Siegburg Sachverständige
Troisdorf Sachverständige Bergisch Gladbach Sachveständige Leverkusen
Sachverständige Hennef Sachverständige Euskirchen Sachverständige Weilerswist
Sachverständige Königswinter Sachverständige Bad Honnef Sachverständige
Swisttal Sachverständige Meckenheim Sachverständige Rheinbach Beratung
Verkaufsberatung Projektentwicklung Problemlösung Problemlöser Verkehrswert
BauGB Baugesetzbuch § 194 BauGB § 1 WertV § 2 WertV § 3 WertV § 4 WertV § 5
WertV § 6 WertV § 7 WertV § 8 WertV § 9 WertV § 10 WertV § 11 WertV § 12 WertV
§ 13 WertV § 14 WertV § 15 WertV § 16 WertV § 17 WertV § 18 WertV § 19 WertV §
20 WertV § 21 WertV § 22 WertV § 23 WertV § 24 WertV § 25 WertV § 26 WertV § 27
WertV § 28 WertV § 29 WertV § 30 WertV Marktwert market value Beleihungswert
Verkehrswertgutachten Beleihungswertgutachten Qualitätsstichtag
Wertermittlungsstichtag Mietwert Mietwerte Mietwertgutachten
Leistungsprofil
Welche Objekte können Gegenstand einer Wertermittlung
sein?
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- unbebaute Grundstücke
- Gewerbegrundstücke
- Industriegrundstücke
- Grundstücksgleiche Rechte (z.B.
Wohnungseigentum, Erbbaurecht)
Für welchen Zweck kann eine Wertermittlung nötig
werden?
- für Verkaufsverhandlungen
- als Grundlage für die Ermittlung der
Erbschafts-/Schenkungssteuer (zur Vorlage beim Finanzamt)
- zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei
Ehescheidungen
- als Grundlage für die Auszahlung von Miterben
- Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen
- für Finanzierungen/Beleihungen
In welcher Form kann die Wertermittlung
erfolgen?
Für einen Laien ist die Frage, in welcher Form die
Wertermittlung erfolgen soll, oftmals gar nicht einschätzbar. Ich berate Sie
diesbezüglich gerne. Erfahrungsgemäß ist nicht in jedem Bewertungsfall sofort
ein ausführliches Verkehrswertgutachten zwingend erforderlich. In vielen Fällen
ist zunächst eine mündliche Beratung ausreichend. Die Notwendigkeit einer
schriftlichen Stellungnahme kann sich aber unter Umständen im Nachhinein
ergeben.
Grundlage jeder Form der Wertermittlung ist eine
Ortsbesichtigung, bei der der Zustand des Objekts genau erfasst wird. Auch
schon bei einer mündlichen Beratung sind in der Regel einige zusätzliche
Recherchen und Berechnungen sinnvoll oder notwendig. Diese Arbeitsschritte
werden unabhängig von der Art des Auftrags einheitlich und mit gleicher
Ausführlichkeit durchgeführt. Sollte sich später herausstellen, dass Sie doch
eine kurze schriftliche Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten
benötigen, so fallen bei der Auftragserweiterung nur noch die jeweiligen
Mehrkosten für die zusätzlichen Arbeiten an. Unabhängig von der anfangs
beauftragten Leistung wird auch bei einer Auftragserweiterung somit maximal das
Honorar für ein ausführliches Verkehrswertgutachten fällig.
Im
Rahmen der Wertermittlung kann weiterhin zusätzlich ein Energieausweis
erstellt werden.
Wie ist der Ablauf bei einer Wertermittlung?
- Kontaktaufnahme per Telefon oder per Mail
- Absprache/Beratung, welche Form der
Wertermittlung sinnvoll ist
- Terminabsprache für eine Ortsbesichtigung
- Ortstermin mit eingehender Besichtigung des
Objektes und Sichtung vorhandener Unterlagen
- Beschaffung von ggf. zusätzlich erforderlichen
Unterlagen
- bei Beratungen: Besprechung unmittelbar beim
Ortstermin und/oder telefonisch kurzfristig danach in den unmittelbaren
Folgetagen
- bei Wertschätzungen und Verkehrswertgutachten:
Bearbeitungszeit je nach Objekt
Welche Unterlagen werden für die
Wertermittlung benötigt?
Folgende Unterlagen – sofern noch nicht
vorhanden - werden
im Rahmen einer schriftlichen Ausarbeitung (Schätzung, Verkehrswertgutachten)
von mir bei den entsprechenden Behörden, Ämtern oder Hausverwaltungen
angefordert:
- aktuelle Liegenschaftskarte (Flurkarte), Auszug
aus dem Liegenschaftsbuch
- aktueller Grundbuchauszug, eventuelle
Eintragungsbewilligungen
- Baugenehmigungen, Bauzeichnungen (Grundrisse und
Schnitte) und Baubeschreibung
- Wohnflächenberechnung, Ermittlung der
Brutto-Grundfläche
- Aufstellung durchgeführter
Modernisierungsmaßnahmen
- aktuelle Mietverträge, Mietvertrags- und
Nebenkostenzusammenstellung
- Auskunft über Altlasten, eventuelle
Baugrundgutachten
- Bescheinigungen Erschließungsbeiträge,
Anschlusskosten an Ver- und Entsorgungsanlagen
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Erbbaurechtsvertrag/Änderungen/Ergänzungen/Anpassungen/aktueller
Erbbauzins
- Energieausweis
- bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich
erforderliche Unterlagen: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung,
gültiger Wirtschaftsplan, vorjährige Abrechnung des WEG-Verwalters,
Informationen zu Beschlüssen der Eigentümerversammlung über Investitionen,
Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen
Für die Beschaffung der Unterlagen ist eine Vollmacht
des Grundstückseigentümers erforderlich.
Welche Kosten fallen an?
- Honorar für ein ausführliches
Verkehrswertgutachten nach Vereinbarung, in Anlehnung an die
Gebührenordnung des Gutachterausschusses Bonn
- Honorar für Schätzungen betragen etwa die Hälfte
des Honorars für ein Verkehrswertgutachten
- Beratungen werden nach Stunden abgerechnet
- Bedarfsorientierter Energieausweis: ca. 500
€
- Verbrauchsorientierter Energieausweis: ca. 200
€
Wie lange dauert die
Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens?
- In der Regel werden für die Bearbeitung eines
Gutachtens ca. 4 bis 6 Wochen benötigt.
- Eine schriftliche Stellungnahme kann in ca. 3
Wochen erstellt werden.
- Beratungen sind jederzeit und kurzfristig
möglich.
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Mailanfragen für die Erstellung eines
Wertgutachtens werde ich so schnell wie möglich bearbeiten, oder rufen Sie
einfach an.
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