Astrid Richter Sachverständige Immobilienbewertung Gutachten Sachverständige Ertragsvervielfältiger Sachverständiger Erbbaurecht Bewertung Erbbaurechtsbewertung bebaute Grunddienstbarkeiten unbebaute beschränkt persönliche Dienstbarkeit unbebaut Erbbaurechtsverordnung bebaut Nießbrauch Grundstück Leitungsrecht Grundstücke Leitungsrechte Grundstücksbewertung Wegerecht Zertifizierung Wegerechte zertifiziert Baulast zertifizierte Baulasten Immobilie Grundbuch Immobilien Grundbucheintrag Hausankauf Wertermittlung Hausverkauf Wertermittlungsverfahren Immobilie Wertermittlungspraxis Immobilienwert Gutachter Immobilienwerte Gutachtenerstellung Immobilienverkauf gutachterliche Tätigkeit Immobilienankauf gutachterlich Immobilienkauf Bewertung Boden bewertend Bodenwert bewerten Bodenwerte Investitionsrechnung baureifes Land Investitionsüberlegungen Bauland Ankauf Bauerwartungsland Verkauf Rohbauland ankaufen Agrarland verkaufen Agrarfläche WertV Agrarflächen WertR TÜV Wertermittlungsverordnung TÜV-Akademie Wertermittlungsrichtlinien TÜV-Akademie Rheinland empirische Untersuchung Ertragswertverfahren anzuwendende Sachwertverfahren anzuwenden Vergleichswertverfahren Köln normierte Verfahren Bonn Renditeprognose Bornheim Renditeprognosen Siegburg Rohertrag Troisdorf Reinertrag Brühl Überschüsse Alfter Bodenwertverzinsung Köln/Bonn Vervielfältiger Raum Köln/Bonn Liegenschaftszinssatz Region Köln/Bonn Barwert Rheinland Abzinsung FWI abgezinst Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Sachverständiger Köln Sachverständiger Köln/Bonn Sachverständiger Bornheim Sachverständiger Brühl Sachveständiger Siegburg Sachverständiger Troisdorf Sachverständiger Bergisch Gladbach Sachveständiger Leverkusen Sachverständiger Hennef Sachverständiger Euskirchen Sachverständiger Weilerswist Sachverständiger Königswinter Sachverständiger Bad Honnef Sachverständiger Swisttal Sachverständiger Meckenheim Sachverständiger Rheinbach Sachverständige Köln Sachverständige Köln/Bonn Sachverständige Bornheim Sachverständige Brühl Sachveständige Siegburg Sachverständige Troisdorf Sachverständige Bergisch Gladbach Sachveständige Leverkusen Sachverständige Hennef Sachverständige Euskirchen Sachverständige Weilerswist Sachverständige Königswinter Sachverständige Bad Honnef Sachverständige Swisttal Sachverständige Meckenheim Sachverständige Rheinbach Beratung Verkaufsberatung Projektentwicklung Problemlösung Problemlöser Verkehrswert BauGB Baugesetzbuch § 194 BauGB § 1 WertV § 2 WertV § 3 WertV § 4 WertV § 5 WertV § 6 WertV § 7 WertV § 8 WertV § 9 WertV § 10 WertV § 11 WertV § 12 WertV § 13 WertV § 14 WertV § 15 WertV § 16 WertV § 17 WertV § 18 WertV § 19 WertV § 20 WertV § 21 WertV § 22 WertV § 23 WertV § 24 WertV § 25 WertV § 26 WertV § 27 WertV § 28 WertV § 29 WertV § 30 WertV Marktwert market value Beleihungswert Verkehrswertgutachten Beleihungswertgutachten Qualitätsstichtag Wertermittlungsstichtag Mietwert Mietwerte Mietwertgutachten

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Welche Objekte können Gegenstand einer Wertermittlung sein?

 

 

 

Für welchen Zweck kann eine Wertermittlung nötig werden?

 

 

 

In welcher Form kann die Wertermittlung erfolgen?

 

 

Für einen Laien ist die Frage, in welcher Form die Wertermittlung erfolgen soll, oftmals gar nicht einschätzbar. Ich berate Sie diesbezüglich gerne. Erfahrungsgemäß ist nicht in jedem Bewertungsfall sofort ein ausführliches Verkehrswertgutachten zwingend erforderlich. In vielen Fällen ist zunächst eine mündliche Beratung ausreichend. Die Notwendigkeit einer schriftlichen Stellungnahme kann sich aber unter Umständen im Nachhinein ergeben.

 

Grundlage jeder Form der Wertermittlung ist eine Ortsbesichtigung, bei der der Zustand des Objekts genau erfasst wird. Auch schon bei einer mündlichen Beratung sind in der Regel einige zusätzliche Recherchen und Berechnungen sinnvoll oder notwendig. Diese Arbeitsschritte werden unabhängig von der Art des Auftrags einheitlich und mit gleicher Ausführlichkeit durchgeführt. Sollte sich später herausstellen, dass Sie doch eine kurze schriftliche Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten benötigen, so fallen bei der Auftragserweiterung nur noch die jeweiligen Mehrkosten für die zusätzlichen Arbeiten an. Unabhängig von der anfangs beauftragten Leistung wird auch bei einer Auftragserweiterung somit maximal das Honorar für ein ausführliches Verkehrswertgutachten fällig.

 

Im Rahmen der Wertermittlung kann weiterhin zusätzlich ein Energieausweis erstellt werden.

 

Wie ist der Ablauf bei einer Wertermittlung?

 

 

 

Welche Unterlagen werden für die Wertermittlung benötigt?

 

Folgende Unterlagen – sofern noch nicht vorhanden -  werden im Rahmen einer schriftlichen Ausarbeitung (Schätzung, Verkehrswertgutachten) von mir bei den entsprechenden Behörden, Ämtern oder Hausverwaltungen angefordert:

 

Für die Beschaffung der Unterlagen ist eine Vollmacht des Grundstückseigentümers erforderlich.

 

 

Welche Kosten fallen an?

 

 

  

Wie lange dauert die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens?

 

 

 

Mailanfragen für die Erstellung eines Wertgutachtens werde ich so schnell wie möglich bearbeiten, oder rufen Sie einfach an.

 

 

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