Pflicht zur Weiterbildung

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist laut § 16 der Sachverständigenordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg verpflichtet, sich im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen.

 

Folgende Seminare und Veranstaltungen zur Fortbildung, Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch wurden von mir besucht (Angaben beschränkt auf die letzten drei Jahre):

 

Jahr

Thema

Veranstalter

2012

NHK 2010 + Sachwertrichtlinie

Institut für Kommunalberatung

2011

Bewertungsaufgaben aus steuerlichen Anlässen

Sprengnetter Akademie

2011

Umsatzsteuer und Immobilienwert

Institut für Sachverständigenwesen

2011

Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss auf die Verkehrswertermittlung

Institut für Kommunalberatung

2010

Sachverständigen-Forum 2010 für Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige „Beweisbeschluss – Grenze zwischen Recht und Technik?“

Ingenieurkammer-Bau NRW

2010

Verkehrswertermittlung nach der ImmoWertV 2010

Sachverständigen-Kolleg

2010

Neue Standards in der Immobilienwertermittlung – national und international

Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement

2009

Energetische Bewertung von Bestandsgebäuden - Wohngebäude

Akademie der Architektenkammer NRW

2009

Aktuelle Themen der Immobilienbewertung

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)

2009

Immobilienbewertung verständlich, überzeugend und belastbar

Institut für Sachverständigenwesen

2009

Bautechnik für Immobilienbewertung. Auswirkung des Energieausweises auf die Immobilienbewertung

Ingenieurkammer-Bau NRW

2009

Integro-Seminar Sachverständigenrecht und -praxis

Institut für Sachverständigenwesen

2009

Aktuelle Themen der Immobilienwertermittlung

Ingenieurkammer-Bau NRW

 

 

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